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Anschluss der Downlights in der Zwischendecke
  Erscheinungszeit:2012-10-26 15:47:44   Aufrufe:

Zwischendecken werden in der Installationspraxis leider immer wieder als „große Kabelschächte“ oder als sicher angesehen, wodurch es den einen oder anderen Elektroinstallateur schon mal überkommt, elektrische Betriebsmittel sowie Kabel und Leitungen einfach unbefestigt in der Zwischendecke abzulegen.

Kabel und Leitungen in Zwischendecken müssen fachgerecht verlegt werden. Dies gilt insbesondere für die Leitungstype NYM (Mantelleitung), die von ihrer Errichternorm her bereits als Leitung für die feste Verlegung gilt und somit auch befestigt verlegt werden muss.
Bauliche Ausführung der Zwischendecke Statik der Zwischendeckenkonstruktion entscheidend
Zwischendecken werden meistens über Rasterrahmen und Deckenverankerungen konstruiert. Dies bedeutet, dass die anfallenden Zug- und Druckbeanspruchungen an den statischen Befestigungs- bzw. Verankerungspunkten nicht überschritten werden dürfen
Hersteller von Zwischendeckenträgerkonstruktionen geben daher klare Bau- bzw. Konstruktionsvorgaben vor. Ein wahlloses Ablegen von lose verlegten Kabeln und Leitungen oder sogar Betriebsmitteln auf der Zwischendecke kann dazu führen, dass die Tragfähigkeit der Zwischendeckenkonstruktion unzulässig überbeansprucht wird.

Dies kann im schlimmsten Fall bis zum Herausreißen der Verankerungen und damit zum Zusammenbrechen der Zwischendecke führen.

Normative Verlegebedingung der Kabel- bzw. Leitungstype entscheidend

Auch gilt es, ein Augenmerk auf die Verlegebedingungen von Kabeln und Leitungen nach DIN VDE 0100-520 sowie DIN VDE 0298-3 zu legen. Nach DIN VDE 0100-520 Abschn. 521.7.2.1 und DIN VDE 0298-3:2006-06 Abschn. 9.2.4 sind Mantelleitungen (NYM) bestimmt zur festen Verlegung (Abschn. 9.2 „Besondere Festlegungen für Leitungen für feste Verlegung“) über, auf, im und unter Putz in trockenen, feuchten und nassen Räumen sowie im Mauerwerk und im Beton, ausgenommen für direkte Einbettung in Schütt-, Rüttel- oder Stampfbeton.

Diese Leitungen sind auch für die Verwendung im Freien geeignet, sofern sie vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt sind. Die klare Aussage der Norm definiert also ganz genau die Verlegemöglichkeiten von Mantelleitungen (NYM), allerdings zählt das unbefestigte Verlegen in der Zwischendecke nicht dazu.

Verlegebedingungen nach DIN VDE 0298-3

In Tabelle 4 der DIN VDE 0298-3:2006-06 sind alle bestimmungsgemäßen Verlegemöglichkeiten für verschiedene Kabel- und Leitungstypen übersichtlich dargestellt. Der Tabelle kann entnommen werden, dass die Mantelleitung (NYM) weder für eine selbsttragende Verlegung noch zum Anschluss beweglicher Teile – also bei konsequenter Auslegung – auch loser, unbefestigter Teile verwendet werden darf.

Sie darf im Sinne der Norm nur fixiert bzw. befestigt verlegt werden. Genau das ist aber bei einer losen, unbefestigten Verlegung innerhalb einer Zwischendecke nicht der Fall.

Mechanische Beanspruchung der Kabel- bzw. Leitungsanlage innerhalb der Zwischendecke beachten!

Zuletzt beleuchten wir die Verlegung in der Zwischendecke aus Sicht der Norm DIN VDE 0100-520:2003-06 hinsichtlich anderer mechanischer Beanspruchungen.

Nach Abschn. 522.8.1 dieser Norm müssen Kabel- und Leitungsanlagen an Stellen, an denen diese nicht von Tragelementen oder durch ihre Verlegeart gestützt werden, durch geeignete Maßnahmen in gewissen Abständen befestigt werden, sodass eine Beschädigung durch ihr Eigengewicht vermieden wird.

Weiterhin müssen nach Abschn. 528.2.1 Kabel und Leitungen in Bereichen, die nicht nur zur Aufnahme von Kabeln und Leitungen vorgesehen sind, z.B. Versorgungsschächte oder Hohlräume, so verlegt werden, dass sie im ungestörten Betrieb der benachbarten Anlagenteile, z.B. Gas-, Wasser- oder Dampfleitungen, keinen schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind.

Fazit

Elektrische Betriebsmittel sollten im Zuge einer fachgerechten Elektroinstallation innerhalb einer Zwischendecke entsprechend der Herstellerangaben befestigt werden, z.B. an den Wandbereichen der Zwischendecke, wodurch auch eine nachträgliche Zugänglichkeit jederzeit ermöglicht wird, ohne dass an Leitungen herumgezogen werden muss, bis das angeschlossene Betriebsmittel aus der Dunkelheit der Zwischendecke auftaucht.

Es gibt somit zwei Möglichkeiten für den Anschluss der Downlights in der Zwischendecke. Die erste Variante ist die fachgerecht befestigte Verlegung einer Mantelleitung (NYM) mit Anschluss an ein fachgerecht befestigtes bzw. an der Wand bzw. Decke montiertes Vorschaltgerät oder der Anschluss über eine flexible Anschlussleitung, wobei auch bei dieser Variante das Vorschaltgerät gemäß Herstellerangaben fachgerecht montiert werden muss.

Durch die flexible Anschlussleitung und eine Zugentlastung am Vorschaltgerät wird dem Elektroinstallateur eine flexiblere Verlegung innerhalb der Zwischendecke, z.B. über U-Haken, ermöglicht.

Die in der Praxis oftmals vorzufindende Variante der lose, unbefestigt auf der Zwischendecke abgelegten Leitungen (egal welcher Leitungstype) in Verbindung mit losen elektrischen Betriebsmitteln ist in jedem Fall unzulässig und zu bemängeln.