Gemäß VDE 0660 T. 500, Abschnitt 8.1.2 befreit die Durchführung einer Stückprüfung beim Hersteller den Errichter der Schaltgerätekombination nicht von der Verpflichtung zu einer Überprüfung der Schaltgerätekombination nach dem Transport und nach dem Errichten; z.B. in Bezug auf Lockerung von Schrauben oder dergleichen
Keinesfalls sollten die Anschlussschrauben und Anschlussklemmen an Stromschienen, Schaltgeräten und sonstigen Betriebsmitteln weder bei der Herstellung noch nach dem Transport und nach dem Errichten (Aufstellen u. Anschließen) „bis zum Anschlag“ mit dem Schraubendreher oder Schraubenschlüssel angezogen werden.
Nach ganz fest kommt ganz lose!
Lose bzw. unsachgemäß (zu fest!) ausgeführte Schraub-, Klemm- und Quetschverbindungen gehören zu den typischen Schwachstellen in Niederspannungs-Schaltanlagen.
Beispiel aus der Praxis
Nach dem Transport und nach dem Errichten wurden sämtliche Anschlussschrauben und Anschlussklemmen der Schaltgeräte-Kombination auf der Baustelle durch den Installateur „bis zum Anschlag“ nachgezogen; eine durch Federelement vorhandene Federwirkung wurde damit wirkungslos. Während des Betriebs erwärmten sich die Kupferschienen, nach abendlicher Abschaltung kühlten sie sich entsprechend ab; bei den Kupferschienen trat ein Materialfluss ein, die Federwirkung war nicht ausreichend und somit war an dieser Stelle ein ordentlicher Kontaktübergang nicht mehr gewährleistet; ein Ausglühen war die Folge.
Empfehlung
Sämtliche Anschlussschrauben und Anschlussklemmen mit einem Drehmomentschlüssel unter Berücksichtigung der empfohlenen Anschlussdrehmomente für Anschlussschrauben und Anschlussklemmen an Stromschienen und Schaltgeräten nach DIN 43673 Teil 1 befestigen.
Damit wird die Aufrechterhaltung einer genügenden Vorspannkraft gewährleistet und ein Selbstlockern der Schraubverbindungen verhindert.